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23.11.2018 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 907/2018

Anhörung zu sicheren Herkunftsstaaten

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten (19/5314) geht es am Montag, 26. November 2018, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 400) beginnt, werden neun Sachverständige erwartet.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage schreibt, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz bei Antragstellern aus den vier genannten Staaten nur in wenigen Einzelfällen vor. „Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge“ würden Bund, Länder und Kommunen „mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet“. Dies gehe „im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen“.

Daher sollen die vier Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, um Asylverfahren ihrer Staatsangehörigen schneller bearbeiten „und - im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag - den Aufenthalt in Deutschland schneller beenden“ zu können. Deutschland werde dadurch „als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv“, heißt es in der Vorlage weiter. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung soll durch die angestrebte Einstufung unberührt bleiben.

Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich Asylbewerbern aus den vier Staaten, die am Tag des Kabinettbeschlusses bereits mit Zustimmung der Ausländerbehörde in einem Beschäftigungsverhältnis standen, die Weiterbeschäftigung und Aufnahme weiterer Beschäftigungen ermöglicht werden. Davon umfasst sein sollen auch alle in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübten Formen der Berufsausbildung. Darüber hinaus sollen die qualifizierten Berufsausbildungen im Jahr 2018 aufgenommen werden können, für die bis zum Tag des Kabinettbeschlusses zu dem Gesetzentwurf ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.

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