+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

27.11.2018 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 916/2018

Ausschuss stimmt für Fristverlängerung

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Dienstagmorgen für eine Verlängerung der Übergangsfrist für das betäubungslose Kastrieren männlicher Ferkel im Alter von unter acht Tagen gestimmt. Die Abgeordneten empfahlen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Tierschutzgesetzes (19/5522) im Plenum anzunehmen. Ein Antrag der AfD (19/5533), der die Lokalanästhesie bei Ferkelkastrationen mithilfe Anästhetikums Lidocain ermöglichen soll, wurde mit der Mehrheit der übrigen Faktionen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der FDP für mehr Planungssicherheit für Sauenhalter (19/4532), in dem die Einführung einer Methode zur Ferkelkastration gefordert wird, die sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte als auch dem Tierschutz gerecht werden müsse.

Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Koalitionsfraktionen die Übergangsregelung in Paragraf 21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes, die die Kastration von Ferkeln noch bis zum 31. Dezember 2018 ohne Betäubung erlaubt, um zwei Jahre verlängern. Eine Verschiebung der Frist sei zwingend erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht würden, heißt es zur Begründung. Spätestens zum 31. Dezember 2020 soll damit Schluss sein und die Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen. Darüber hinaus sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Landwirte in dem verlängerten Übergangszeitraum bei der Umstellung zu unterstützen. Beispielsweise sei es unerlässlich, dass das Tierarzneimittel Isofluran unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes eine tierarzneimittelrechtliche Zulassung erhält. Zudem müsse spätestens bis zum 31. Mai 2019 eine Verordnung auf den Weg gebracht werden, die dem geschulten Landwirt die Durchführung der Isoflurannarkose ermöglicht. Die Betriebe sollen nun bei der Umstellung auf alternative Verfahren sowie bei der Anschaffung der dafür notwendigen Geräte finanziell unterstützt werden. Die Unionsfraktion betonte, dass die Fristverlängerung tatsächlich benötigt werde und im Zuge einer öffentlichen Anhörung tags zuvor auf einhellige Zustimmung aller Praktiker unter den Sachverständigen gestoßen sei. Es gelte nun die Technik der Narkosegeräte anzupassen und Schulungen für die Landwirte zu ermöglichen, hieß es aus der Fraktion.

Die FDP stand dem Änderungsvorhaben kritisch gegenüber, denn es sei zu lange zu viel Zeit ohne Ergebnisse vergangen. Die Fristverlängerung könne keine Lösung sein, denn alle Beteiligten würden sich ohnehin auf Isofluran fokussieren. Ob dafür dann noch zwei Jahre Übergangsfrist erforderlich seien, glaubten die Liberalen nicht. Im Hinblick auf die hohen Kosten zur Anschaffung von Narkosegeräten und den gegenüber zu gering bemessenen Fördermitteln, zeigte sich die Fraktion skeptisch. Außerdem seien noch Fragen hinsichtlich der Anwendersicherheit zu klären. Unverständnis wurde auch darüber geäußert, dass die Methode der Lokalanästhesie kaum Berücksichtigung finde. Die Linke kritisierte scharf, dass bereits bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2012 Einvernehmen darüber geherrscht habe, dass die Ferkelkastration beendet werden müsse. Nun sei 2018 und ein Ende erst in zwei Jahren in Sicht. Ziel müsse es aber sein, dass die chirurgische Kastration generell beendet werde. Als geeignete Lösung betrachtete die Fraktion deshalb die Immunokastration. Dass diese Variante durch Teile der Branche abgelehnt würde, dürfe nicht hingenommen werden.

Auch die AfD monierte, dass die schwarz-rote Koalition nicht in der Lage war, das Problem in den vergangenen Jahren zu lösen. Die Abgeordneten forderten, dass es eine Lösung geben müsse, die so schmerzfrei wie möglich ist. Am Lösungsansatz mithilfe einer Isoflurannarkose bemängelte die Fraktion, dass die Ferkel damit nur betäubt würden, aber dabei kein Schmerzmittel verabreicht werde. Die AfD warb deshalb für einen Ansatz auf Grundlage einer Lokalanästhesie, denn was in der Humanmedizin gutgeheißen werde, könne für Tiere nicht schlecht sein. Die Grünen zielten in ihrer Reaktion darauf ab, dass unabhängig von den zur Verfügung stehenden Lösungswegen jegliche Fristverlängerung verfassungswidrig sei und die Gesetzesänderung keinen rechtlichen Bestand haben werde. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft müsse für eine Verlängerung einen Eingriff in das Verfassungsrechtsgut Tierschutz triftig begründen. Dass eine Kostensteigerung für Agrarunternehmen verhindert und Wettbewerbsnachteile vermieden werden sollen, reiche als Begründung aber nicht aus. Die SPD sprach sich ebenfalls dafür aus, der Immunokastration in Zukunft den Boden zu bereiten. Die Schlachtereien sollten den Markt nicht einseitig gegen diese Methode beeinflussen dürfen. Die Sozialdemokraten kritisierten darüber hinaus das aus ihrer Sicht unzureichende Engagement des Landwirtschaftsministeriums, denn in den vergangenen fünf Jahren seien offensichtlich keine Umsetzungsmöglichkeiten gefunden worden, um allen eine Verlängerung der Frist zu ersparen.

Marginalspalte