+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

27.11.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 916/2018

AfD will Steuervorteile für E-Fuel-Antriebe

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion fordert die Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen. In einem Antrag (19/6007) verweisen die Abgeordneten darauf, dass Fahrzeuge, die batterieelektrisch angetrieben werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit seien und an der Energiesteuer auf Mineralöle, der die übrigen Kraftfahrzeuge zusätzlich unterliegen, nicht teilnehmen würden. Bei Lkw gelte ferner eine Befreiung der Mautpflicht. Begründet würden diese Regelungen durch die besondere Förderwürdigkeit dieser Antriebe aufgrund ihrer besonderen Umweltverträglichkeit, heißt es in der Vorlage. Teilweise dürften elektrische Fahrzeuge darüber hinaus auch Fahrspuren und Parkplätze benutzen, die für den übrigen Verkehr gesperrt sind.

Neben den oben aufgeführten Antrieben gebe es jedoch eine Reihe von weiteren Antriebskonzepten, die hinsichtlich der Umweltverträglichkeit mit den Eigenschaften der batterieelektrischen Antriebe vergleichbar seien, schreibt die AfD-Fraktion. So etwa der Betrieb von Verbrennungsmotoren mit sogenannten E-Fuels (synthetisch hergestellten Kraftstoffen) oder auch der Betrieb mit Biokraftstoffen. Diese Antriebsarten wiesen gegenüber dem Elektroantrieb keinerlei schlechtere Umweltauswirkungen auf und hätten zusätzlich den Vorteil, bei der Versorgung der Fahrzeuge auf das vorhandene Tankstellennetz zurückgreifen zu können.

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Energiesteuergesetz so zu ändern, „dass Energiesteuern auf synthetische Kraftstoffe und Biokraftstoffe künftig nur noch in der Höhe erhoben werden, wie dies für das Äquivalent in elektrischem Strom erhoben würde“. Außerdem müsse das Kraftfahrzeugsteuergesetz so geändert werden, dass die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge analog auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt, „sofern technisch sichergestellt ist, dass diese nur mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen betrieben werden können“, fordern die Abgeordneten.

Für die Industrienation Deutschland ergebe sich durch die „sukzessive Verschärfung der von der EU vorgegebenen Abgasvorschriften“ die Notwendigkeit der Umstellung der Fahrzeugflotten auf geeignete Antriebskonzepte, heißt es in der Begründung des Antrags. Dabei sei bisher immer einseitig die Elektromobilität bevorzugt worden, die allerdings hinsichtlich der Produktionsverfahren der Batterien einerseits und der notwendigen Versorgungsinfrastruktur andererseits erhebliche Aufwendungen induziere. Darüber hinaus würden batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge auch noch eine Reihe von herstellungs- und nutzungsspezifischen Nachteilen aufweisen, wie beispielsweise erhebliche Importabhängigkeiten bei der Bereitstellung der notwendigen Batterien und Elektroantriebe, eingeschränkte Reichweiten und lange Ladezyklen.

Herkömmliche Verbrennungsmotoren können aus Sicht der AfD-Fraktion problemlos auch mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Unter der Voraussetzung, dass der Strom für die Herstellung derartiger Kraftstoffe aus sauberer und nachhaltiger Produktion zur Verfügung stehe, „fällt die Umweltbilanz gegenüber der elektrischen Energie auf der Grundlage des heutigen Strommixes sogar noch günstiger aus“. Insofern sei eine Gleichstellung dieser Konzepte mit dem direkten Elektroantrieb dringend geboten.

Marginalspalte