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27.11.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 916/2018

Steigende Bedeutung des Carsharing

Berlin: (hib/HAU) Die steigende verkehrs- und umweltpolitische sowie stadtplanerische Bedeutung des Carsharing ist nach Ansicht der Bundesregierung „unumstritten“. Das geht aus der Antwort (19/5795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5328) hervor. Mit dem Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG) würden die Rechtsgrundlagen geschaffen, um Parkflächen zur Nutzung durch Carsharingfahrzeuge von Carsharinganbietern mit stationsbasierten oder stationsungebundenen Angeboten zur Verfügung zu stellen und dabei Vergünstigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für Carsharingfahrzeuge vorzusehen, schreibt die Regierung. Die Länder würden selbst über die Erhebung solcher Parkgebühren entscheiden.

Da mehrere Nutzer sich ein Carsharingfahrzeug teilen, könne es gerade in innerstädtischen Quartieren langfristig zu einer Reduzierung des Flächenbedarfs für das Parken und damit zu einer qualitativen Verbesserung im Wohnumfeld kommen, heißt es in der Vorlage. Durch die Vorhaltung von speziellen Parkplätzen für Carsharingfahrzeuge könne zudem gleichzeitig der Parksuchverkehr im innerstädtischen Bereich reduziert werden. Ein Entlastungseffekt des öffentlichen Raumes durch eine verminderte Anzahl von Fahrzeugen werde angestrebt, schreibt die Bundesregierung. Dies könne bestenfalls auch dazu führen, Parkraum insgesamt reduzieren zu können, um die frei werdenden Flächen einer anderen städtebaulichen Nutzung zuzuführen.

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