Kirchensteuer als Sonderabgabe
Berlin: (hib/HLE) Die Absetzbarkeit von gezahlter Kirchensteuer führt zu Minderungen des Einkommensteueraufkommens. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5658) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5248) mitteilt, werden die Steuermindereinnahmen für 2018 auf 3,888 Milliarden Euro beziffert. Vor zehn Jahren seien es erst 3,15 Milliarden Euro gewesen.