Klarstellung zum UN-Migrationspakt
Berlin: (hib/AHE) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD betrachten den Migrationspakt der Vereinten Nationen („Globaler Pakt für eine sichere, geordneten und reguläre Migration“, GCM) als einen Beitrag zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration sowie zum Schutz der Rechte von Migranten. „Als ein Land mit hohen Standards beim Menschenrechtsschutz liegt es im deutschen Interesse, dass auch andere Staaten diese Standards erfüllen, um den Migrationsdruck nach Deutschland zu senken“, heißt es in einem Antrag (19/6056), der am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, sicherzustellen, dass durch den Pakt „die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen, nicht beeinträchtigt“ und keine nationalen Hoheitsrechte übertragen werden. „Dazu gehört, zu gewährleisten, dass durch den GCM keinerlei deutsche Regelungen eingeschränkt oder ausgeweitet werden.“ Die Bundesregierung solle dafür eintreten, „dass andere Staaten - insbesondere diejenigen, aus denen ein besonderer Migrationsdruck nach Europa und Deutschland entsteht - Mindeststandards für Migranten und Migrantinnen etablieren und gewährleisten, um hierdurch auch den Migrationsdruck nach Europa und Deutschland zu reduzieren“.
Es solle zudem weiterhin „klar und stringent zwischen legaler und illegaler Migration“ unterschieden werden. Die Abgeordneten dringen darauf, mit einem „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ die Voraussetzungen für geordnete legale Zuwanderungsmöglichkeiten nach Deutschland zu verbessern, „um so dem Fachkräftemangel zu begegnen und so Migrantinnen und Migranten Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt und in unserer Gesellschaft zu geben“. Ferner soll die Bundesregierung gegenüber anderen Staaten die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger einfordern. So sehe der Migrationspakt unter anderem vor, dass Staaten dafür sorgen müssten, dass Migranten über Identitätsnachweise und Reisedokumente verfügen: „An keinem anderen Hindernis scheitert die Rückführung Ausreisepflichtiger so oft wie an der mangelnden Kooperationsbereitschaft bei der Identitätsfeststellung und Ausstellung von Reisepässen“, heißt es dazu in der Vorlage. Weitere Forderungen zielen auf einen besseren Schutz der europäischen Außengrenzen, die Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsländern.