Keine Auffälligkeiten gegen Anlandepflicht
Berlin: (hib/EIS) Verstöße gegen das Anlandegebot können auf Grundlage von Auswertungen von Logbucheinträgen nicht festgestellt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/5863) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5063) hervor. Weiter heißt es, dass entsprechende Auswertungen keine besonderen Auffälligkeiten ergeben hätten. Grundsätzlich lasse sich das Risiko der Nichteinhaltung der Anlandepflicht aufgrund von Untersuchungen des „letzten Hols“ bestimmen. Dabei werden in Anwesenheit eines Inspektors die im Netz befindlichen Fänge nach Arten sortiert, woraus sich Indizien für eine typische Fangzusammensetzung in einem bestimmten Gebiet ergeben. Diese Untersuchungen hätten jedoch keine gerichtsfesten Beweise für Verstöße gegen die Anlandepflicht im Einzelfall ergeben. Allerdings würden die Untersuchungsergebnisse in eine Risikoanalyse einfließen, die die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EUFA) bei der Erstellung gemeinsamer Einsatzpläne, den Joint Deployment Plans oder JDPs, berücksichtigt.