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30.11.2018 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 935/2018

Reaktion auf Kritik an Energie-Gesetzen

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zu weitreichenden energierechtlichen Vorschriften (19/6008) gegen Kritik aus dem Bundesrat verteidigt. In einer als Unterrichtung (19/6089) vorgelegten Gegenäußerung zu der Stellungnahme erklärt sie, mit dem Gesetz werde kurzfristig ein zusätzlicher Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele geleistet. Zudem würden bestimmte Regelungen bezüglich der Förderung von Solar- und KWK-Anlagen an EU-Recht angepasst. Der Bundesrat hat grundsätzlich eine fehlende Perspektive für das Erreichen des Ziels kritisiert, den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Er bemängelt auch, dass zum wiederholten Mal wichtige gesetzliche Neuregelungen unter Zeitdruck durchgesetzt werden sollen und weder den betroffenen politischen Stellen noch den Unternehmen und Verbänden ausreichend Zeit für Stellungnahmen und Beteiligung bleibt.

Im Detail kritisiert der Bundesrat etwa die Höhe der Kürzungen für die Vergütung im Bereich Solarenergie und fordert Optimierungen beim Mieterstrom, um das Modell attraktiver zu machen. Er plädiert auch für Änderungen bei den Modalitäten für Windenergie-Sonderausschreibungen.

Die Bundesregierung folgt diesen Punkten zum Teil; während sie im Bereich Windenergie weitgehend bei ihren Positionen bleibt, will sie dem Bundesrat bei den Ausschreibungsmodalitäten für Biomasse folgen. Die geforderten Anpassungen im Bereich von KWK-Anlagen lehnt die Regierung wiederum weitgehend ab und bleibt bei ihren Vorstellungen.

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