Videosprechstunden kaum genutzt
Berlin: (hib/PK) Die Nutzung telemedizinischer Anwendungen in der Gesundheitsversorgung ist offenbar noch nicht so weit fortgeschritten. Das geht aus dem Bericht des Bewertungsausschusses zur ambulanten telemedizinischen Leistungserbringung hervor, der als Unterrichtung (19/6020) der Bundesregierung vorliegt.
Demnach sind telekonsiliarische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen und telemedizinische Videosprechstunden im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2017 „noch nicht in nennenswertem Umfang erbracht“ worden. Die technischen Voraussetzungen für eine telemedizinische Leistungserbringung seien zum 1. April 2017 nur in geringem Umfang vorhanden gewesen. Die weitere Entwicklung bleibe abzuwarten.
Seit dem 1. April 2017 wird dem Bericht zufolge die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet. Ebenfalls aufgenommen in den EBM wurde die Videosprechstunde zur Verlaufskontrolle von Erkrankungen, sofern eine Erstbegutachtung durch dieselbe Arztpraxis mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt vorausgegangen ist.
Nach dem EBM werden die vertragsärztlichen ambulanten Leistungen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet.