Indizierungen islamistischer Medien
Berlin: (hib/STO) Um Indizierungen islamistischer Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/6032) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5662). Danach ist Islamismus kein Wesensmerkmal der Jugendgefährdungstatbestände und wird daher nicht als eigenständige statistische Größe im Rahmen der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erfasst.
Ein Medium darf nicht allein wegen seines politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden, führt die Bundesregierung weiter aus. Indiziert werden könnten unter anderem Medien, die zum Rassenhass anreizen, verrohend wirken, zu Gewalttätigkeit oder Verbrechen anreizen, Selbstjustiz propagieren, die Menschenwürde verletzen oder die Menschengruppen beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion, politischer Gesinnung oder sexueller Orientierung diskriminieren. !Bezüge zum Islamismus können in diesem Rahmen insbesondere bestehen, wenn der gewalttätige Dschihad, der Kampf gegen Un- und Andersgläubige, die Anwendung drakonischer Strafen im Rahmen der Scharia, Homosexuellenfeindlichkeit und Frauendiskriminierung thematisiert werden„.