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05.12.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 943/2018

Bundespolizei-Einsatz bei Abschiebungen

Berlin: (hib/STO) Über den Einsatz von „Personenbegleitern Luft“ der Bundespolizei bei Abschiebungen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6038) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5727). Danach wurden im Jahr 2017 fast 24.000 Abschiebungen vollzogen, „die weitgehend auf dem Luftweg durchgeführt wurden und in 58 Prozent der Fälle aus Gründen der Luftsicherheit begleitet werden mussten“. Die Begleitung der Rückführungen auf dem Luftweg sei nahezu ausschließlich durch die Bundespolizei erfolgt.

Sie verfügt den Angaben zufolge mit Stand Oktober 2018 „über 1.190 Rückführungsbegleiter, die mittels eines dreiwöchigen Lehrgangs für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg qualifiziert sind (Personenbegleiter Luft, sogenannte PBL)“. Im vergangenen Jahr seien 8.049 Einsätze von PBL der Bundespolizei gezählt worden.

Der Bedarf an begleiteten Rückführungen ist laut Vorlage im Wesentlichen abhängig von der Zahl vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, vorhersehbaren Widerstandshandlungen gegenüber Vollzugsbeamten während der Rückführungsmaßnahmen sowie der zeitlichen Dringlichkeit der Rückführung. Dieser Bedarf habe zugenommen und sei derzeit mit den zur Verfügung stehenden PBL der Bundespolizei nicht ausschließlich zu decken.

Wie es in der Antwort weiter heißt, hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit Erlass vom 27. September 2018 das Bundespolizeipräsidium angewiesen, „die vorhandenen PBL vorrangig für Rückführungsaufgaben einzusetzen, mit Nachdruck Maßnahmen zur Qualifikation weiterer PBL zu ergreifen und bei nationalen Sammelabschiebungen, bei denen nach der Gefährdungsanalyse mehr Vollzugsbeamte der Bundespolizei erforderlich sind, als sich Rückzuführende an Bord befinden, sicherzustellen, dass mindestens so viele PBL einzusetzen sind, wie sich Rückzuführende an Bord des Luftfahrzeugs befinden“. Im Übrigen könnten bei diesen Maßnahmen weitere geeignete Vollzugsbeamte der Bundespolizei zum Einsatz kommen. Laut Bundesregierung ist die Übergangsregelung bis Juni 2019 befristet und stellt keine dauerhafte Regelung dar.

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