Meldescheine in Beherbergungsbetrieben
Berlin: (hib/STO) Die Kosten von Beherbergungsbetrieben für den Ausdruck und die Aufbewahrung von Meldescheinen werden in der Antwort der Bundesregierung (19/6036) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5723) thematisiert. Danach führt das Statistische Bundesamt zur gesetzlichen Verpflichtung der Beherbergungsbetriebe gemäß Paragraf 30 des Bundesmeldegesetzes („Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten“) aktuell eine Bürokratiekostenmessung durch. Ergebnisse zur Berechnung der tatsächlichen Belastung der Beherbergungsbetriebe liegen laut Bundesregierung noch nicht vor.