Kein Bedarf für Saale-Leipzig-Kanal
Berlin: (hib/HAU) „Für den Bund besteht keine Veranlassung, das 1943 eingestellte Kanalprojekt einer Verbindung von der Saale bis nach Leipzig erneut aufzugreifen.“ Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5928) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5683). Ein verkehrlicher Bedarf für den Saale-Leipzig-Kanal besteht aus Sicht der Bundesregierung nicht. Der Bund erhalte mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) lediglich die vorhandenen Bauwerke, die Wasserfläche sowie die Dämme in einem verkehrssicheren Zustand, heißt es in der Antwort. Der unvollendete Kanal sei für die WSV entbehrlich. Einer Übernahme durch Dritte stehe der Bund offen gegenüber. Bislang gebe es jedoch keine konkreten Anfragen zu einer Übernahme des Saale-Leipzig-Kanals.