Rund 20 Geburtsschäden pro Jahr
Berlin: (hib/PK) Von freiberuflichen Hebammen verursachte Geburtsschäden sind selten. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden bei einer Kalkulation für die Jahre 2002 bis 2014 im Mittel rund 20 Geburtsschäden pro Jahr zur Berufshaftpflicht gemeldet. Das geht aus der Antwort (19/6182) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5706) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Die Fallzahlen schwankten demnach in den untersuchten Jahren zwischen sechs und 31 Fällen. Für den Bereich der angestellten Hebammen in Kliniken liegen keine Angaben vor.
Zu den Risiken gehören einem Gutachten zufolge unter anderem schwere Vorerkrankungen der Mutter, mangelhafte Kommunikation zwischen den beteiligten Berufsgruppen sowie mangelhafte Qualifikation. Großen Einfluss auf die Entstehung von Geburtsschäden hätten die Fehlinterpretation von Befunden, Personalmangel und die verzögerte Hinzuziehung eines Arztes.