Rechte von Arbeitsmigranten in Katar
Berlin: (hib/AHE) Katar hat sich als erster Golfstaat gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verpflichtet, den Rechtsstatus sowie die Arbeitsschutz- und Sozialstandards von Arbeitsmigranten zu verbessern und zu kodifizieren. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/5948) auf eine Kleine Anfrage (19/5179) der FDP-Fraktion schreibt, wurde im September 2018 die Freizügigkeit auch für einen Großteil der ausländischen Arbeitnehmer gesetzlich hergestellt. Das Erfordernis der Beantragung einer Ausreiseerlaubnis, die vor allem zeitlich befristet angeworbene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich betrifft, werde sukzessive abgeschafft. Seit 2016 sei das Kafala-System in Katar offiziell abgeschafft und seit Mitte 2017 durch reglementierte, befristete Arbeitsverträge ersetzt worden, die nur im Verhältnis Arbeitnehmer-Arbeitgeber für die jeweilige Tätigkeit Gültigkeit haben und Dritte (Bürgen, Vermittlungsagenturen) als Vertragspartner ausschließen. Abgeschafft worden seien im September 2018 außerdem die weiterhin erforderlichen Ausreisevisa für die meisten ausländischen Arbeitnehmer. Diese Regelungen würden zunächst für etwa 1,5 der 2,4 Millionen ausländischen Arbeitnehmer gelten. „Die Internationale Arbeitsorganisation und der Internationale Gewerkschaftsbund begrüßten diesen Schritt ausdrücklich“, heißt es in der Vorlage.