Linke: Bleiberecht nach rechter Gewalt
Berlin: (hib/STO) Ausländer, die in Deutschland Opfer rassistischer oder vorurteilsmotivierter Gewalt werden, sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke ein „unbedingtes Bleiberecht“ in der Bundesrepublik erhalten. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (19/6197) hervor.
Danach hält die Fraktion „eine gesetzliche Regelung zur Gewährung eines sicheren Aufenthaltsstatus für Opfer rechter Gewalt“ aus mehreren Gründen für erforderlich. Zum einen sei es unerträglich, wenn das Aufenthaltsrecht solcher Opfer „in Gefahr gerät, weil sie infolge der Gewalttat ihre Beschäftigung oder Einkommensgrundlage verlieren“, etwa wegen Verletzungen und Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit. Zum anderen könnten sich Täter „zumindest subjektiv bestätigt fühlen“, wenn „Opfer rechter Gewalt zur Ausreise aufgefordert oder gar abgeschoben“ werden. Eines sicheren Aufenthaltsstatus bedürfe es es auch, damit die Opfer bei Bedarf den Wohnort wechseln können, um nicht mehr Gefahr zu laufen, den Tätern erneut zu begegnen. Schließlich sei „die aufenthaltsrechtliche Sicherheit eine wichtige Bedingung für das Gelingen einer psychotherapeutischen Behandlung der oftmals schwer traumatisierten Opfer rechter Gewalt“.