Nachhaltigkeits- und Kapitalanlagestrategie
Berlin: (hib/STO) Mit der Frage etwaiger Zielkonflilkte zwischen der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Kapitalanlagestrategie des Bundes befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6247) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5819). Danach orientiert sich „die Kapitalanlage des Bundes an den jeweiligen vom Gesetzgeber vorgegebenen Anlagezielen und -grundsätzen, die aus Sicht der Bundesregierung stets zu beachten sind.“ Nachhaltigkeitsaspekte könnten aber in die Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite integriert werden.
„Dabei sollten jegliche Nachhaltigkeitsansätze des Bundes im Einklang mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen“, schreibt die Bundesregierung weiter. In Hinblick auf das Risikomanagement ergebe sich grundsätzlich kein Zielkonflikt, weil die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken die Informationsgrundlage einer Investitionsentscheidung erhöhe und das Risikomanagement verbessere. Zielkonflikte könnten hingegen entstehen, „wenn durch zu viele Ausschlusskriterien das Anlageuniversum zu stark eingeschränkt wird“.