Luftverkehrs-Abkommen mit Mauritius
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr“ (19/6289) vorgelegt. Zu dem Abkommen, in dem sich Deutschland und die Republik Mauritius gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken sowie des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im internationalen Flugverkehr einräumen, wird nach Maßgabe des Artikels 59 Absatz 2 des Grundgesetzes die Zustimmung des Bundestags benötigt.