Gesichtsverhüllung vor Gericht
Berlin: (hib/mwo) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes (19/6287) vorgelegt, nach dem die Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung verboten ist. In dem Entwurf heißt es, in Bezug auf Gesichtsverhüllung in der Rechtsprechung habe sich eine einheitliche und verlässliche Handhabung der einschlägigen Norm des Gerichtsverfasssungsgesetzes (Paragraf 176) bislang nicht herausbilden können. Die Schaffung einer rechtssicheren Regelung sei vor diesem Hintergrund geboten. Deshalb solle das Gerichtsverfassungsgesetz um eine Regelung ergänzt werden, wonach bei der Verhandlung beteiligte Personen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen. Der Vorsitzende dürfe Ausnahmen gestatten, wenn der Schutzzweck des Verhüllungsverbotes nicht berührt wird. In der Strafprozessordnung und in dem Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz sollen Ausnahmen von der Verbotsregelung für besonders gefährdete Personen geschaffen werden.