Vorbereitungen für den Brexit
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung nimmt nach eigenem Bekunden die Vorbereitungen auf einen Austritt Großbritanniens aus der EU sehr ernst. Wie es in der Antwort (19/5892) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (19/1932) heißt, würden seit Sommer 2016 Vorkehrungen für alle Austrittsszenarien, auch für den Fall eines Austritts ohne Austrittsabkommen, getroffen. Unterschieden werde dabei „zwischen notwendigem nationalem Gesetzgebungsbedarf im Zusammenhang mit dem Austritt und Verwaltungshandeln (zum Beispiel Aufstockung von Personal in der Zollverwaltung) sowie sonstigem Handlungsbedarf (zum Beispiel dem fortlaufenden Austausch mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft)“.
In vielen Bereichen könnte noch keine belastbare Aussage über die Ausgestaltung der künftigen Beziehungen zwischen EU und Großbritannien getroffen werden. „Die formellen Verhandlungen über die künftige Partnerschaft können erst beginnen, wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat ist. Erst im Rahmen dieser Verhandlungen werden Einzelheiten des tatsächlichen und rechtlichen Rahmens der künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich festgelegt werden können.“
Mit Blick auf den künftigen EU-Haushalt und die absehbare Finanzierungslücke durch einen britischen Austritt schreibt die Bundesregierung von einer „Herausforderung und Chance zur Neuausrichtung der EU-Finanzen“. Erforderlich sei eine „konsequente Ausrichtung der Ausgabenstruktur und Mittelverteilung auf aktuelle Prioritäten, Herausforderungen, Zukunftsthemen und einen europäischen Mehrwert“. Neben diesen Faktoren werde die Frage des Gesamtvolumens des EU-Haushalts auch entscheidend von der Qualität des Gesamtergebnisses der Verhandlungen sowie von einer fairen Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten abhängen.
Konsequenzen hat der Brexit laut Bundesregierung auch für die Europäische Investitionsbank (EIB): Sie verlöre mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU einen ihrer vier größten Anteilseigner mit rund 16 Prozent. Vorgesehen sei, dass die Bank das eingezahlte britische Kapital in Höhe von 3,5 Milliarden Euro über zwölf Jahre zurückbezahlt, während das Vereinigte Königreich für seinen Anteil am abrufbaren Kapital zum Zeitpunkt seines Austritts eine Garantie übernimmt. Die Kapazität der EIB zur Kreditvergabe verringere sich durch den Kapitalverlust. „Der Prozess einer Kapitalsubstitution durch die verbleibenden Anteilseigner ist eingeleitet“, schreibt die Bundesregierung.