Italien und der Fiskalpakt
Berlin: (hib/SCR) Die Bewertung, ob Italiens Haushaltsplanung im Einklang mit den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakt steht, obliegt der Europäischen Kommission. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort (19/6180) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5766) hin. Bezüglich der Vorgaben des Fiskalpakts stellt die Bundesregierung zudem klar, dass dieser keine Sanktionen bei Verstößen vorsehe. „Sanktionen sind erst nach weiteren Verfahrensschritten im präventiven beziehungsweise korrektiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorgesehen“, heißt es in der Antwort