Polizeivorschrift zu ärztlicher Beurteilung
Berlin: (hib/STO) Die Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/6301). Wie die Fraktion darin ausführt, handelt es sich bei der PDV 300 um eine Verwaltungsvorschrift über die ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und -fähigkeit.
Wissen wollen die Abgeordneten, ob es sich bei der PDV 300 um eine Verwaltungsvorschrift im Geltungsbereich der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts sowie gegebenenfalls weiterer Bundesbehörden handelt. Auch fragen sie, ob es zutrifft, dass laut PDV 300 der „Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden“ oder das Nichtvorhandensein einer „funktionsfähigen Gebärmutter“ oder ein nicht „intaktes andrologisches (männliches) beziehungsweise gynäkologisches (weibliches) Hormonsystem“ die Polizeidiensttauglichkeit bei Bewerberinnen und Bewerbern der genannten Behörden ausschließen. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, ob die Anwendung der PDV 300 bezüglich der genannten Kriterien gegebenenfalls dazu führen kann, „dass transgeschlechtliche Menschen nach ihrer Transition und intergeschlechtliche Menschen nicht für den Polizeidienst zugelassen werden“.