Keine Transferzahlungen vorgesehen
Berlin: (hib/HLE) Im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilisierungsfonds für nationale Arbeitslosenversicherungen soll es nicht zu Transferzahlungen kommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5926) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5468) mit. Deutschland und Frankreich hätten vereinbart, das Thema eines Europäischen Stabilisierungsfonds für nationale Arbeitslosenversicherungen für den Fall schwerer Krisen zu prüfen. Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen.