Keine Transferzahlungen vorgesehen
Berlin: (hib/HLE) Im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilisierungsfonds für nationale Arbeitslosenversicherungen soll es nicht zu Transferzahlungen kommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5926(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5468(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Deutschland und Frankreich hätten vereinbart, das Thema eines Europäischen Stabilisierungsfonds für nationale Arbeitslosenversicherungen für den Fall schwerer Krisen zu prüfen. Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen.