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12.12.2018 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 979/2018

Rechtsausschuss beschließt Anhörungen

Berlin: (hib/mwo) Weitere öffentliche Anhörungen hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 29. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) beschlossen. So soll die Anhörung zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an die Ehe für alle (19/2656) am 18. März 2019 stattfinden. Laut Entwurf soll unter anderem die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert werden. Dem Grunde nach beschlossen wurde eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie im Strafverfahren und zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (19/4671). Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen in der Strafprozessordnung, im Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung und im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor.

Einen Anhörungsantrag der AfD zur Befreiung von Antennengemeinschaften von der Vergütungspflicht für die Kabelweitersendung von Fernseh- und Hörfunksignalen (19/5911) und einen Antrag der Grünen, die dem Grunde nach beschlossene Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (19/4557) am 13. Februar 2019 durchzuführen, lehnte der Ausschuss mehrheitlich ab. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Grünen zum Thema „Sofortprogramm Wohnoffensive - Mieten bremsen, nachhaltig bauen“ (19/4549).

Der Ausschuss empfahl die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (19/5463) zusammen mit einem Entschließungsantrag der Koalition, mit dem nach den Worten von Heribert Hirte (CDU) der Regierungsentwurf verbessert wird. Mit dem Gesetz soll vor dem Hintergrund des Brexit die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personenhandelsgesellschaften ermöglicht werden.

Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsabgeordneten die Absetzung der erneut auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwürfe von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einschränkung beziehungsweise Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (19/820, 19/93, 19/630). Johannes Fechner (SPD) verwies auf eine in Kürze zu erwartende Erklärung der Bundesjustizministerin zu diesem Thema und kündigte für Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung an. Jan-Marco Luczak (CDU) ergänzte, dass die Gespräche auf gutem Wege seien. Gegen die Absetzung sprachen sich Vertreter aller anderen Fraktionen aus. Weiter beschloss der Ausschuss, zwei Anträge der AfD, unter anderem zum Pakt für den Rechtsstaat, und einen Antrag der Linken zum Thema Energiearmut nicht zu behandeln.

Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) erläuterte den Abgeordneten den schriftlich vorliegenden Nachbericht des Bundesjustizministeriums zum EU-Justizministertreffen am 7. Dezember 2018 in Brüssel. Mit Blick auf die E-Evidence-Verordnung, der Deutschland nicht zugestimmt habe, betonte Lange, dass es bei der Sicherung des Grundrechtsschutzes keine Kompromisse geben werde. Er hoffe, dass den deutschen Bedenken in den anstehenden Trilog-Gesprächen Rechnung getragen werde. Ob das zu einem Erfolg führen werde, könne er nicht prophezeien, ergänzte Lange und verwies darauf, dass das Europäische Parlament in dieser Frage tief gespalten sei. Zu möglichen Auswirkungen könne er nichts sagen. Die Verordnung soll es Mitgliedstaaten erlauben, in anderen Ländern ohne Einverständnis der dortigen Behörden Daten von Online- und Kommunikationsanbietern anzufordern. Deutschland sieht dabei die Möglichkeit eines Grundrechtsverstoßes und besteht auf einer eine staatliche Kontrolle. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

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