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13.12.2018 Menschenrechte — Ausschuss — hib 988/2018

Deutsch-chinesischer Menschenrechtsdialog

Berlin: (hib/AHE) Deutschland hat die Lage der Uiguren, Tibeter und anderer Minderheiten in China im November bei der regelmäßigen Staatenüberprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UPR) in Genf thematisiert. Das berichtete die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss. Weitere Nachfragen in Genf hätten auf die Gewährung fairer Gerichtsverfahren und den Zugang unabhängiger Beobachter in allen Regionen Chinas gezielt. Kofler, die sich im Rahmen des gerade stattgefundenen deutsch-chinesischen Menschenrechtsdialogs selbst eine Übersicht über Berichte von Umerziehungslagern für Uiguren im autonomen Gebiet Xinjiang machen wollte, berichtete, dass ihr eine Reise dorthin verwehrt worden sei mit der Begründung, dass es sich um eine „selbständige Republik“ handle die „noch nicht so weit“ sei.

China nehme für sich in Anspruch, dass das Recht auf Entwicklung das entscheidende Menschenrecht sei. Chinesische Vertreter würden dieses Narrativ auf internationaler Bühne auch immer mehr in den Mittelpunkt stellen und damit Bündnispartner finden, sagte Kofler. Für die Universalität und Gleichwertigkeit der Menschenrechte zeigten chinesische Vertreter kein Verständnis. Kofler kritisierte, dass bereits eine Meinungsäußerung, die die Eigenständigkeit einer Minderheit oder einer Kultur in China betone, als Aufruf zum Separatismus gewertet werden und zu mehrjährigen Haftstrafen führen könne. China rechtfertige solche Maßnahmen mit der Begründung, auf diese Weise Terroranschläge verhindern zu wollen. Dass im Gegenteil die Gewährung von Minderheitenrechten Sicherheit stärken und Terror präventiv entgegenwirken könne, auch dafür finde man auf der chinesischen Seite kein Verständnis, sagte Kofler. Die Menschenrechtsbeauftragte verteidigte trotz dieser Probleme den deutsch-chinesischen Menschenrechtsdialog als einziges regelmäßiges Format zu Menschenrechtsfragen, bei dem zudem auch das Schicksal von inhaftierten oder bedrängten Menschenrechtsaktivisten in China zur Sprache käme.

Kritik kam im Ausschuss unter anderem aus der Unionsfraktion, deren Vertreter darauf hinwies, dass China Mitgliedern des Menschenrechtsausschusses die Einreise bis heute verweigere. Zuletzt habe der chinesische Botschafter in einer Demarche den Bundestag angegriffen, als dieser die Lage der Uiguren in einer Plenardebatte thematisiert hatte. Fragen der anderen Fraktionen zielten auf Einschüchterungsversuche auf Diaspora-Chinesen und Vertreter chinesischer Minderheiten im Ausland, auf die wachsende digitale Überwachung in China, die Lage der Wanderarbeiter sowie auf die Kohärenz der Chinapolitik der Bundesregierung.

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