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18.12.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 999/2018

Transparenz im Gesetzgebungsverfahren

Berlin: (hib/STO) Transparenz im Gesetzgebungsverfahren ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/6329) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5684). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass sie am 15. November dieses Jahres beschlossen habe, Gesetz- und Verordnungsentwürfe jeweils spätestens mit Kabinettbeschluss zu veröffentlichen. Im Einzelnen umfasse dies den jeweiligen Entwurf in der Fassung der Verbändebeteiligung, den Entwurf in der vom Kabinett beschlossenen Fassung sowie etwaige Verbändestellungnahmen, sofern kein Widerspruch gegen die Veröffentlichung vorliegt.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, veröffentlichen alle Ressorts auf Basis einer im Jahr 2017 getroffenen Vereinbarung auf Ebene der Staatssekretäre „die Gesetzentwürfe (Referentenentwürfe) der 18. Wahlperiode und dazu eingegangene Stellungnahmen der nach Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien beteiligten Verbände und Fachkreise (soweit diese eine Stellungnahme abgegeben und nicht widersprochen haben)“. Mit Wirkung ab der 19. Wahlperiode gelte die am 15. November 2018 im Bundeskabinett beschlossene „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren“.

Die auf der Grundlage dieser Beschlusslage von den Ressorts bereits veröffentlichten Gesetzesentwürfe können den Angaben zufolge eingesehen werden auf dem Link www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben.

Darüber hinaus veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz laut Vorlage Diskussionsentwürfe im Einzelfall auf seiner Internetseite, wenn und sobald es den Diskussionsentwurf wie einen Referentenentwurf an interessierte Kreise - zum Beispiel Länder, Verbände, Fachkreise - versandt hat. „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht seit Ende 2016 laufende Gesetzgebungsverfahren (auch Referentenentwürfe inklusive Stellungnahmen) sowie abgeschlossene Gesetze und Verordnungen jeweils in sortierbaren Listen auf bmwi.de“, heißt es in der Antwort weiter. Ferner veröffentliche es regelmäßig auch Eckpunktepapiere. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht die Gesetzesentwürfe der Antwort zufolge „teilweise mit umfänglichen Begleitinformationen einschließlich grafisch unterlegter Verfahrenshinweise“.

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