Nur übliche Tiefsee-Explorationen
Berlin: (hib/HLE) Abgesehen von den üblichen Explorationstätigkeiten, zu denen die Bundesanstalt für Geowissenschaften durch Vertrag mit der Internationalen Meeresbodenbehörde verpflichtet sei, plant die Bundesregierung keine kurz- oder mittelfristigen Explorationstätigkeiten, um Projekte im Tiefseebergbau voranzutreiben. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/6094) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5301). Es sei außerdem Aufgabe der Industrie, neue Themenfelder mit innovativen Projekten zu entwickeln und umzusetzen, heißt es auf die Frage nach Vorbereitung und Durchführung von Pilot-Mining-Tests für Manganknollen.