Fragen zum Dublin-Verfahren
Berlin: (hib/PK) Schwerpunktfragen zum Dublin-Verfahren stellt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/6535). Laut diesem Verfahren müssen Asylbewerber in dem Land registriert werden, in dem sie die Europäische Union betreten haben. Dieser EU-Staat ist dann auch für den Asylantrag zuständig.
Der Anteil von Verfahren zur Klärung der asylrechtlichen Zuständigkeit nach der Dublin-Verordnung an allen Asylverfahren habe deutlich zugenommen und binde viel Personal, das ansonsten für die reguläre Asylprüfung eingesetzt werden könnte, heißt es in der Anfrage.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie viele solche Verfahren im dritten Quartal 2018 beziehungsweise im Gesamtjahr 2018 eingeleitet worden sind.