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21.12.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1013/2018

Keine nationale Regelung bei Abbiegehilfen

Berlin: (hib/HAU) Nationale Maßnahmen zur Einführung von Lkw-Abbiegeassistenten würden nach Aussage der Bundesregierung gegen EU-Recht verstoßen. Das geht aus der Antwort (19/6374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5871) hervor. In der Antwort heißt es: „Eine nationale Ausrüstungs- beziehungsweise Nachrüstungspflicht mit Abbiegeassistenten für Fahrzeuge, die dem EU-Typgenehmigungsrecht unterliegen, steht nicht im Einklang mit dem EU-Recht.“

Die verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenzsystemen im Rahmen des EU-Typgenehmigungsverfahrens sei derzeit Gegenstand der Beratungen auf EU-Ebene, schreibt die Bundesregierung. Die Europäische Kommission habe in einem Verordnungsvorschlag Einführungszeitpunkte von Assistenzsystemen vorgeschlagen. Danach sollen Abbiegeassistenzsysteme für schwere Nutzfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitzplatz drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für neue Fahrzeugtypen und fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für alle neu zugelassenen Fahrzeuge (geplantes Inkrafttreten der Verordnung 2019) eingeführt werden. „Die Bundesregierung setzt sich in diesem Zusammenhang für eine schnellstmögliche Einführung ein“, heißt es in der Vorlage.

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