Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben
Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Die Linke hat zwei weitere Kleine Anfragen an die Bundesregierung gerichtet, die mögliche Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe zum Thema hat. Die inhaltlich nahezu identischen Anfragen 19/6581 und 19/6587 beziehen sich auf die Bundesratsdrucksachen 432/18 und 505/18. Darin heißt es, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Der Bundestag könne nach Auffassung der Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung dies auch von sich aus offenlegt. Zudem sollte es sich ohnehin aus der Gesetzesbegründung ergeben. Konkret wollen die Fragesteller unter anderem wissen, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt der Gesetzesvorhaben bei der Bundesregierung eingegangen sind und nach welchen Kriterien Verbände, Fachkreise, Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder sonstige externe Dritte in den Verbändeanhörungen beteiligt waren und welche Vorschläge Eingang in die Gesetzentwürfe gefunden haben.