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08.01.2019 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 11/2019

Entwurf eines Einwanderungsgesetzes

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Einführung eines Einwanderungsgesetzes“ (19/6542) vorgelegt. Danach sollen die bestehenden Regelungen der Arbeitskräfteeinwanderung „durch ein Einwanderungsgesetz liberalisiert, systematisiert und vereinfacht“ werden.

Der Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit werde erleichtert und auch für Asylbewerber sowie Geduldete geöffnet, schreibt die Fraktion weiter. Das gegenwärtige, an den Nachweis eines Arbeitsangebots gebundene und daher nachfrageorientierte Arbeitsmigrationsrecht solle „durch die Chance der Angebotsorientierung (,Punktesystem') ergänzt“ werden, also um die Möglichkeit für Arbeitskräfte zur Arbeitsplatzsuche vor Ort.

Das Einwanderungsgesetz soll zudem laut Vorlage „die Bildungsmigration zu einem echten migrationspolitischen Schwerpunkt“ ausbauen. Die Möglichkeiten, in Deutschland zu studieren oder einen qualifizierten Berufsabschluss im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zu machen, sollen demnach durch Rechtsansprüche rechtssicher ausgestaltet werden.

Zentrales Element dieses Gesetzes sei drittens eine „grundlegend verbesserte Möglichkeit zur angebotsorientierten Einwanderung“, heißt es in der Vorlage weiter. Auf Basis eines Punktesystems solle Fachkräften mit einer erkennbar guten Integrationsprognose eine jährlich festgelegte Anzahl sogenannter „Talent-Karten“ erteilt werden. Damit könnten diese Menschen für sich und ihre Familien in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung suchen und finden. Mit diesem Instrument würden die Voraussetzungen dafür geschaffen, „dass die - mit Blick auf die demografische Entwicklung - notwendige Zuwanderung größerer Einwanderungskontingente (von bis zu 200.000 Menschen pro Jahr) sinnvoll und effektiv gesteuert werden kann“.

Wie die Fraktion ferner ausführt, sollen zudem klare Regeln geschaffen werden, um etwa eine Abwanderung von Gesundheitsfachkräften aus Herkunftsländern zu vermeiden, „die ihrerseits mit einem ,kritischen Mangel' an Gesundheitspersonal konfrontiert sind“.

Darüber hinaus soll das Einwanderungsgesetz „Integration von Beginn an systematisch fördern“, wie aus der Vorlage hervorgeht. So würden Hindernisse für den Familienmit- und -nachzug abgebaut und bürokratische Hürden insbesondere im Rahmen der Aufenthaltsverfestigung beseitigt. Ausländischen Studierenden und Auszubildenden, aber auch für im Arbeitsmarkt integrierte Asylsuchende und Geduldete werde ein „Spur- und Statuswechsel“ ermöglicht. Außerdem sollen nach dem Willen der Fraktion „Hürden für die Einbürgerung beseitigt und die Möglichkeiten für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit beziehungsweise zur Beibehaltung mehrerer Staatsbürgerschaften erweitert“ werden.

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