Regierung fördert Schlichtung
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass es in Deutschland ein breites Angebot an außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen gibt. Das schreibt sie in der Antwort (19/6664) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6302). Dazu gehört der Antwort zufolge insbesondere auch die Schlichtung von Konflikten aus Verbraucherverträgen vor einer der 26 in Deutschland anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. Das im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelte Streitbeilegungsverfahren vor diesen Schlichtungsstellen stelle ein niedrigschwelliges und für Verbraucherinnen und Verbraucher kostengünstiges Verfahren dar. Für den Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs (E-Commerce) biete seit 2009 der sogenannte Online-Schlichter eine Alternative zu einem Gerichtsverfahren vor den ordentlichen Zivilgerichten. Bei diesem handele es sich um ein Pilotprojekt, das von den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie von zwei Partnern aus der Privatwirtschaft finanziert wird. Darüber hinaus gebe es unternehmens- oder verbandsgetragene Beschwerdestellen, die eine Online-Schlichtung anbieten.