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09.01.2019 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 12/2019

Bericht zur Verbraucherschlichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat einen Zwischenbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle vorgelegt. In ihrer Unterrichtung (19/6890), schreibt sie, seit dem 1. April 2016 seien bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. mit Sitz in Kehl 4.117 Verbraucheranträge eingegangen. Von den im Untersuchungszeitraum vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 formal abgeschlossenen 2.210 Verfahren sei es in 281 Fällen zu einem Erfolg im Sinne einer Einigung gekommen. Weiter heißt es in der Unterrichtung, die überwiegende Anzahl der befragten Verbraucher und Unternehmer sei mit den Verfahren zufrieden und beschreibe diese als fair, kostengünstig und schnell. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren werde das Schlichtungsverfahren überwiegend als schneller, kostengünstiger und weniger aufwändig beschrieben.

Die Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird, ist laut Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Gegenstand eines Forschungsvorhabens, dessen jetzt vorliegender Zwischenbericht Thema der Unterrichtung ist. Datenquellen des Berichts sind von den beiden mit dem Forschungsvorhaben beauftragten Wissenschaftlern erarbeitete Fragebögen, Interviews sowie Daten, die von der Schlichtungsstelle selbst erhoben werden. Repräsentativ ist nur der Verbraucher-Datensatz, wie aus der Unterrichtung hervorgeht. In 1.614 Fällen (rund 73 Prozent) im Untersuchungszeitraum seien die Unternehmer nicht zur Teilnahme am Verfahren bereit gewesen.

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