Änderung des BDBOS-Gesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/6547) vorgelegt, mit dem die Berechtigung der Bundeswehr geregelt werden soll, den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu nutzen. Wie die Bundesregierung dazu in der Begründung erläutert, sind Teile der Bundeswehr wie beispielsweise Feldjäger oder Bundeswehr-Krankenhäuser und -Feuerwehr bereits jetzt Teilnehmer des Digitalfunks BOS. Derzeit habe die Bundeswehr in diesem Rahmen eine Berechtigung zur Teilnahme am Digitalfunk BOS mit zirka 8.500 Teilnehmern. Künftig wolle sie die Anzahl auf insgesamt bis zu 40.000 erhöhen.
„Bei den geplanten zusätzlichen Teilnehmern handelt es sich nicht um BOS im Sinne der BOS-Funkrichtlinie, weshalb hier eine Gesetzesanpassung notwendig ist“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Bundeswehr wolle den Digitalfunk BOS künftig zusätzlich sowohl für die interne Kommunikation zwischen beziehungsweise in ihren einzelnen Organisationselementen „als auch im Bedarfsfall (Amts- und Katastrophenhilfe; Verteidigungsfall) für die Koordination mit anderen relevanten Teilnehmerkreisen der BOS nutzen“.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, würde die Bundeswehr durch die Nutzung des Digitalfunks BOS Investitionskosten für den Aufbau einer eigenen Funkinfrastruktur einsparen. Der Gesetzesentwurf enthalte die für die Nutzererweiterung notwendigen Änderungen.