Anteil ungültiger Erst- und Zweitstimmen
Berlin: (hib/STO) Der prozentuale Anteil ungültiger Erst- und Zweitstimmen ist laut Bundesregierung bei der Bundestagswahl 2017 im Vergleich zu den anderen Bundestagswahlen seit der Wiedervereinigung so niedrig gewesen wie noch nie. Er schwanke „seit der Bundestagswahl 1990 für Erststimmen zwischen 1,8 Prozent und 1,2 Prozent (bei der Bundestagswahl 2017) und für die Zweitstimmen zwischen 1,6 Prozent und 1 Prozent (bei der Bundestagswahl 2017)“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6564) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6039).