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09.01.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 18/2019

Knotenbahnhöfe im integralen Taktfahrplan

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/6628) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6113) weist die Bundesregierung die Knotenbahnhöfe im integralen Taktfahrplan (ITF) des Deutschland-Taktes in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen aus. Bei dem am 9. Oktober 2018 vorgestellten Zielfahrplan zum Deutschland-Takt für den Personenverkehr handle es sich um einen ersten Gutachterentwurf, schreibt die Regierung. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) befinde sich im stetigen Austausch mit den Ländern, Aufgabenträgern und weiteren Interessenvertretern, um deren Planungen und Interessen für die Erarbeitung des Zielfahrplans zum Deutschland-Takt zu berücksichtigen.

Für eine sinnvolle Optimierung gelte es, die langfristig sehr stabilen bundesweiten und regionalen Fahrgastströme adäquat zu berücksichtigen sowie die Wirtschaftlichkeit bezüglich Angebot und Infrastruktur zu gewährleisten, heißt es in der Antwort weiter. Technische Grenzen wie Höchstgeschwindigkeiten oder Zugangsvoraussetzungen für Trassen seien ebenfalls einzuhalten. Das dem weiteren Infrastrukturausbau zugrunde zu legende Zielkonzept für den Personenfernverkehr sei auf diese Weise bereits weitgehend konsolidiert worden. Das Angebotskonzept für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) werde derzeit konsolidiert. Hinsichtlich des Angebotskonzepts für den Schienengüterverkehr (SGV) fänden derzeit Abstimmungen sowie Abfragen statt, schreibt die Regierung.

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