Keine Änderung nach Verbändeanhörung
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/6641) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5971) die im Rahmen der sogenannten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Fünften Gesetzes „zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenrechtlicher Vorschriften“ eingegangenen Stellungnahmen auf. Die Auswahl der Beteiligung für die Verbändeanhörung entsprechend Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sei auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs erfolgt, heißt es in der Vorlage. Der Referentenentwurf habe infolge der Verbändeanhörung „keine Änderungen erfahren“.
In den Vorbemerkungen zu der Antwort äußert die Bundesregierung Kritik an den Fragestellungen der Linksfraktion, die sich unter anderem danach erkundigt hatte, welche konkreten Regelungen oder Änderungen aufgrund von welchen Vorschlägen welcher Dritter in den Gesetzentwurf aufgenommen sein worden. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung, schreibt die Bundesregierung. Die Gewaltenteilung stelle aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, „nicht administrative Überkontrolle“. Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß, schreibt die Regierung unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Linksfraktion habe eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl soweit erkennbar als eher zufällig erscheine. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. „Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist“, heißt es in den Vorbemerkungen zu der Antwort.