+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

14.01.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antrag — hib 28/2019

FDP will EDS-Flexibilitäten nutzen

Berlin: (hib/SCR) Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/6286), umfassend potentielle Flexibilitäten im Rahmen der Effort Sharing Decision (EDS) der EU zu nutzen. Damit sollen finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt minimiert werden, die in Folge einer Zielverfehlung Deutschlands eintreten könnten. Im Rahmen der EDS hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen in den nicht vom Emissionshandel umfassten Sektoren bis 2020 um 14 Prozent und bis 2030 um 38 Prozent im Vergleich zu 2005 zu senken. Aktuell erscheint es fraglich, ob diese Ziele erreicht werden.

Vor dem Hintergrund des dann nötigen Ankaufs von nicht genutzten Emissionsberechtigungen anderer EU-Staaten fordert die FDP, zu prüfen, inwiefern etwa zertifizierte Emissionsreduktionen aus Projekten in Entwicklungsländern beziehungsweise Emissionsreduktionseinheiten aus anderen Industrieländern herangezogen werden können, um die Lücke zur Zielerfüllung 2020 zu decken. Für den Zeitraum 2021 bis 2030 soll die Bundesregierung nach Willen der FDP zudem „frühzeitig ein Konzept für die möglichst umfassende Nutzung von Flexibilitäten unter Berücksichtigung des LULUCF-Sektors“ erarbeiten„. Der LULUCF-Sektor umfasst die Bereiche Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft. Zudem fordert die FDP die Bundesregierung dazu auf, sich für eine Aufnahme weiterer Sektoren in den EU-Emissionshandel einzusetzen, um die Verpflichtungen aus der ESD zu senken.

Die Bundesregierung hatte jüngst in einer Antwort (19/4659) erklärt, die Kosten aus einer ESD-Zielverfehlung noch nicht abschätzen zu können. In ihrem Antrag verweist die FDP unter anderem auf eine Schätzung des Öko-Institutes, nach der bis 2020 bis zu 600 Millionen Euro und für den Zeitraum zwischen 2021 und 2030 zwischen fünf und 30 Milliarden Euro anfallen könnten. Agora Energiewende rechne sogar mit Kosten von bis zu 60 Milliarden Euro, schreibt die FDP.

Marginalspalte