Einstufung als sichere Herkunftsstaaten
Berlin: (hib/STO) Um die Einstufung von Ländern als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/6682) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6203). Darin listet die Regierung die Staaten auf, die in den letzten drei, fünf oder zehn Jahren durchschnittliche Anerkennungsquoten von unter fünf Prozent aufwiesen.
Wie in der Antwort ferner ausgeführt wird, sieht der zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode geschlossene Koalitionsvertrag vor, dass Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden. Zugleich verweist die Regierung darauf, dass sie in Umsetzung dieser Vorgabe einen Gesetzentwurf beschlossen habe, mit dem Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen. Welche Staaten „sich darüber hinaus gegebenenfalls dazu eignen, in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen zu werden“, sei Gegenstand laufender Bewertungen.
Hierzu beteilige das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und stimme sich mit dem Auswärtigen Amt ab, heißt es in der Vorlage weiter. Ferner würden die einschlägige Rechtsprechung zu sicheren Herkunftsstaaten sowie die Praxis der Mitgliedstaaten der EU berücksichtigt. Die Entscheidung, ob sich ein Staat zur Einstufung als sicherer Herkunftsstaat eignet, hänge neben dem Vorliegen einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent maßgeblich von der Entwicklung der jeweiligen Menschenrechtslage vor Ort ab.