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14.01.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 29/2019

Brände bei Elektrofahrzeugen

Berlin: (hib/STO) Brände bei Elektrofahrzeugen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/6671) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6304). Darin schrieb die Fraktion, dass das Löschen von Bränden bei Elektrofahrzeugen problematisch sei, „da die Lithium-Ionen-Batterien sich selbst entzünden können und es aufgrund des Hochvoltsystems zu einem Stromschlag kommen kann“. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung plant, „das Mitführen von Rettungskarten mit Informationen über die fahrzeugspezifischen elektrischen Komponenten in Elektrofahrzeugen verbindlich einzuführen, um Rettungskräften das Bergen und Löschen von Elektrofahrzeugen zu erleichtern“.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist die Einführung einer Verpflichtung zur Mitführung von Rettungskarten nicht geplant. In ihrer Antwort verweist sie darauf, dass den zentralen Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst in den Ländern „zum Zwecke der Rettung von Verletzten aus Fahrzeugen die Berechtigung zur Abfrage der Fahrzeugdaten anhand des Kennzeichens des Fahrzeugs“ beim Kraftfahrt-Bundesamt möglich sei. Die Fahrzeugdaten könnten somit im automatisierten Verfahren abgerufen werden. Sie enthielten eine Aussage über Modell und Typ des betroffenen Fahrzeugs. Mit Hilfe dieser Angaben könne die zu dem Fahrzeug gehörende Rettungskarte abgerufen werden.

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