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14.01.2019 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 30/2019

„Erfolgreiche Kooperation mit Kolumbien“

Berlin: (hib/JOH) Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Kolumbien leistet die Bundesregierung ihrer Ansicht nach einen Beitrag zur Lösung des Gewaltkonflikts, der Förderung der Menschenrechte und zum weltweiten Klima- und Umweltschutz. Ziel sei es, nachhaltige Wachstums- und Entwicklungsmodelle mit dem Ziel der langfristigen Friedenssicherung zu entwickeln, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/6822) auf eine Kleine Anfrage (19/6093) der AfD-Fraktion.

Der in der Vorbemerkung der Fragesteller geäußerten Ansicht, wonach eine effektive parlamentarische Kontrolle der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kolumbien nicht ohne weiteres stattfinden könne, stimmt sie ausdrücklich nicht zu. „In den zuständigen Gremien wird hierzu regelmäßig schriftlich und mündlich zum Sachstand berichtet“, betont die Bundesregierung. Im Rahmen des parlamentarischen Fragewesens und bei informellen Informationsersuchen stelle sie zudem alle relevanten, verfügbaren Informationen bereit.

Gemeinsam mit der kolumbianischen Regierung seien drei Schwerpunktbereiche der Kooperation definiert worden: erstens Friedensentwicklung und Konfliktprävention zweitens Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen sowie drittens die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Rückmeldungen der kolumbianischen Partnerseite und die Nachfrage nach weiterer Unterstützung machten deutlich, „dass die deutsche EZ auch von Partnerseite als wirksam und nützlich angesehen wird“.

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