Legal Tech in der Justiz
Berlin: (hib/MWO) Der Einsatz von Legal Tech in der Justiz ist Gegenstand einer im Herbst 2017 eingerichteten Länderarbeitsgruppe, deren Arbeit noch nicht abgeschlossen ist. Darauf verweist die Bundesregierung in der Antwort (19/6823) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6429). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nehme an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil, schreibt die Bundesregierung und verweist auf ihre Antwort zu der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/5438. Weiter heißt es, eine gezielte Förderung des Einsatzes von Legal Tech in der Justiz finde nicht statt, jedoch würden bei der Weiterentwicklung justizieller IT-Fachverfahren auch die Möglichkeiten von Legal Tech mit berücksichtigt. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung den Nutzen von Legal Tech für die Justiz in Deutschland beurteilt und welche Einsatzmöglichkeiten dieser Internet-basierten Dienstleistungen für den juristischen Bereich gesehen werden.