Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (19/6824) auf eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6380) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzesvorhaben erneut ihr transparentes und für die Bürger nachvollziehbares Handeln betont. Der Referentenentwurf des in der Anfrage genannten Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (Bundesratsdrucksache 258/18) sowie die Stellungnahmen zum Gesetzesvorhaben seien auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht worden, heißt es in der Antwort. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar.
Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, heißt es weiter, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Die Fraktion Die Linke hatte Ende vergangenen Jahres eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Abgeordneten schrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein.
In den Antworten auf die Kleinen Anfragen weist die Bundesregierung darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Sie fügt hinzu, dass angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung die Grenze zur administrativen Überkontrolle erreicht sei.