Zusammenarbeit mit PR-Agenturen
Berlin: (hib/STO) Die Frage nach dem Zweck ihrer Zusammenarbeit mit PR-Agenturen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/6782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6430(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Bundesregierung darin schreibt, bedient sie sich Agenturen, um über ihre politische Arbeit zu informieren. „Zusammenarbeit“ im Sinne der Fragestellung werde dabei so verstanden, dass „ein Vertragsverhältnis direkt zwischen der Bundesregierung und der Agentur besteht und konkrete Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen wurden“.