Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 (19/3828) sind deren Angaben zufolge keine Stellungnahmen externer Dritter eingegangen. Auch wurden ihm „keine von externen Dritten erstellte oder in Auftrag gegebene Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder ähnliches zugrunde gelegt“, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6778) auf eine Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke(16/6377) ausführt.