Ausländische Verpflichtungserklärung
Berlin: (hib/STO) „Sekundärmigration nach Deutschland - Schengenvisum - Ausländische Verpflichtungserklärung“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/6705). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, auf welchem Weg die für einen Asylantragsteller zuständigen Ausländerbehörden Kontakt mit einer ausländischen Stelle aufnehmen, „um in Erfahrung zu bringen, ob im Rahmen eines durch einen Mitgliedstaat durchgeführten Visumverfahrens eine Verpflichtungserklärung beziehungsweise Kostenübernahmeerklärung nach ausländischem Recht durch einen ausländischen Bürgen abgegeben wurde“.