Folgen des Niedrigwassers für Schifffahrt
Berlin: (hib/HAU) Eine Einschätzung der finanziellen Einbußen in der Binnenschifffahrt und der deutschen Wirtschaft aufgrund des Niedrigwassers ist der Bundesregierung nicht möglich. Das geht aus der Antwort (19/6687) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6395) hervor. In der Binnenschifffahrt sei es üblich, dass die Kunden den Binnenschiffern ab einem bestimmten Pegelstand einen sogenannten Kleinwasserzuschlag zahlen, schreibt die Regierung. Damit existiere ein Ausgleichsmechanismus innerhalb der Branche. „Eine staatliche Entschädigung für die Binnenschifffahrt und verladende Wirtschaft wegen Transportausfällen aufgrund des Niedrigwassers ist nicht geplant“, heißt es in der Antwort.