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14.01.2019 Petitionen — Ausschuss — hib 38/2019

Migrationspakt „rechtlich nicht bindend“

Berlin: (hib/HAU) Durch den UN-Migrationspakt werden nach Aussage des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Niels Annen (SPD), „weder nationale noch sonstige Rechte eingeschränkt“. Es handle sich vielmehr um eine Vereinbarung, die rechtlich nicht bindend sei, sagte Annen während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montagmittag.

Grundlage der Sitzung war die Eingabe des Petenten Ludwig Englmeier mit der Forderung, die Bundesregierung solle dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitreten, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalten und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgeben, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei. Knapp 108.000 Mitzeichnungen erhielt die Petition, der zufolge der Pakt nicht geeignet ist, Migrationsfragen zu regeln. „Es ist ein Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik und ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten“, heißt es in der Vorlage.

Vor den Abgeordneten sagte der Petent, der UN-Migrationspakt binde die unterzeichnenden Staaten zwar nicht rechtlich, „aber politisch“. Es werde erwartet, ihn umzusetzen. Englmeier kritisierte, dass in dem Pakt die Rede davon sei, dass Migration eine „Quelle des Wohlstandes“ sei. Für Deutschland entstünden aber Kosten in Höhe von fast einer Billion Euro innerhalb der nächsten 50 Jahre für den Lebensunterhalt der zugewanderten Migranten, sagte er. Auch ist aus Sicht des Petenten die in dem Pakt geregelte Migration kein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Da in dem Übereinkommen gefordert werde, die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus den typischen Herkunftsländern zu vermeiden, sei davon auszugehen, dass hauptsächlich geringqualifizierte Migranten nach Deutschland kämen. Zuwanderung müsse sich aber nach deutschen Interessen richten, forderte Englmeier.

Der UN-Migrationspakt sei sehr wohl im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, befand hingegen Staatsminister Annen. „Der wesentliche Gewinn des Paktes liegt darin, dass sich die ganze Staatengemeinschaft umfänglich mit dem schwierigen und wichtigen Thema Migration auseinandergesetzt hat“, sagte er. Der Pakt schaffe die Grundlage für eine zunehmende internationale Kooperation im Bereich der Migration - auch was die Grenzsicherung und den Datenaustausch angehe. „Deutschland verpflichtet sich zu Nichts, wozu es nicht ohnehin schon verpflichtet ist“, betonte Annen. Auch begründe der Pakt „keine neuen Ansprüche auf Sozialleistungen in Deutschland“. Die Rechte, die in dem Pakt dargestellt würden, seien Rechte, zu deren Wahrung Deutschland unabhängig von dem Pakt auf Grundlage des Grundgesetzes bereits verpflichtet sei. Ziel des Paktes sei eine Vereinbarung für die sichere, geregelte Migration. Migration sei schließlich eine Tatsache, die man nicht negieren könne, sagte der Staatssekretär im Auswärtigen Amt. Dafür werde ein Handlungsrahmen benötigt.

Der den Petenten begleitende Jurist Ulrich Vosgerau vertrat hingegen die Auffassung, durch den UN-Migrationspakt werde neues Recht geschaffen. Dies werde auf zwei Wegen geschehen, so Vosgerau. So würden Gerichte den Migrationspakt als „Soft Law“ heranziehen, um bereits bestehende Rechtsnormen mit unbestimmten Rechtsbegriffen auszulegen. Zudem könne dieses Soft Law zum Völkergewohnheitsrecht erstarken.

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