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14.01.2019 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Anhörung — hib 40/2019

Plädoyer für Evaluation von Einzelaspekten

Berlin: (hib/AW) Nach Ansicht von Experten und Interessenvertretern ist eine erneute umfassende Evaluation der familienpolitischen Leistungen derzeit nicht nötig. Vielmehr sollten einzelne Aspekte und Fragestellungen, die bei der vom Bundesfinanz- und vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene „Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen in Deutschland“ aus dem Jahr 2014 nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, untersucht werden. Dies war das mehrheitliche Votum der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag zum Antrag der FDP-Fraktion (19/3174), die eine turnusmäßige Evaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen fordert.

Der Arbeitsmarktforscher Holger Bonin vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) argumentierte, dass die Gesamtevaluation die Datenbasis für eine evidenzbasierte Familienpolitik erheblich erweitert hat. Gegen eine erneute Gesamtevaluation spreche der Umstand, dass das System der ehe- und familienpolitischen Leistungen sich seitdem nicht verändert habe. Bonin sprach sich für ein Monitoring-Verfahren zu den zentralen 13 Leistungen aus, die rund 75 Prozent des finanziellen Volumens aller Leistungen abdecken. In einem solchen Monitoring-Verfahren könnten beispielsweise der demographische Wandel oder die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit der familienpolitischen Leistungen untersucht werden. Bonin verwies zudem darauf, dass die Kosten einer erneuten Gesamtevaluation in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Erkenntnissen stünden. Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kamen auch Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband, Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken, Andreas Heimer vom Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen Prognos, Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie und die Familien- und Bildungsökonomin Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Matthias Dantlgraber monierte, dass bei der Gesamtevaluation einseitig Leistungen unter dem übergeordneten Ziel der Erhöhung von Erwerbsarbeit geprüft worden seien. In künftigen Evaluationen sollte verstärkt das Ziel „Zeit für Familie“ berücksichtigt werden. Katharina Spieß sprach sich für Untersuchungen zu der Frage aus, wo sich die Ziele von familienpolitischen Leistungen widersprechen. So ziele beispielsweise der Ausbau der Kinderbetreuung vor allem auf die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit auf eine Erhöhung der Erwerbsarbeit ab. Das Ehegattensplitting aber gebe eher einen Anreiz für Ehepartner, keiner Erwerbsarbeit nachzugehen. Ebenfalls untersucht werden sollte, aus welchen Gründen Leistungen von Familien nicht abgerufen werden, sagte Spieß.

Die Sachverständigen verwiesen darauf, dass die Politik auf die Ergebnisse der Gesamtevaluation von 2014 reagiert habe. Als Beispiele nannte Alexander Nöhring den weiteren Kita-Ausbau, die Reform des Unterhaltsvorschusses oder die Einführung des Elterngeld-Plus. Andreas Heimer warnte, dass eine Evaluation der seit 2014 eingeführten oder reformierten Leistungen erst nach einer gewissen Zeit Sinn mache. Politische Maßnahmen bräuchten Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten. Andreas Aust mahnte, dass entscheidende Erkenntnisse der Gesamtevaluation bis heute nicht berücksichtigt worden seien. So kämen die ehe- und familienpolitischen Leistungen bei sozial schwachen Gruppen sehr viel seltener an, soziale Unterschiede würden dadurch noch verstärkt. Es fehle an einer einheitlichen Definition für das Existenzminimum.

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