Keine Auswirkungen auf Sozialgesetze
Berlin: (hib/CHE) Der globale Pakt für Migration ändert nicht das Sozialgesetzbuch oder das Asylbewerberleistungsgesetz und kann nicht als Grundlage für Ansprüche aus diesen oder anderen Gesetzen herangezogen werden. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6788) auf eine Kleine Anfrage (19/6364) der AfD-Fraktion.