Keine Auswirkungen auf Sozialgesetze
Berlin: (hib/CHE) Der globale Pakt für Migration ändert nicht das Sozialgesetzbuch oder das Asylbewerberleistungsgesetz und kann nicht als Grundlage für Ansprüche aus diesen oder anderen Gesetzen herangezogen werden. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6788(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/6364(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.